WLAN Haftung eingeschränkt
| Geschrieben von Ralf Zeyer (admin) am 13.05.2010 |
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Der Bundesgerichtshof hat ein neues und sicherlich wegweisendes Urteil zur WLAN-Haftung gefällt.
Demnach können Privatpersonen lediglich zur Unterlassung, nicht aber zum Schadensersatz verurteilt werden,
falls ein ungesicherter WLAN-Anschluß durch Dritte für Urheberrechtsverletzungen missbraucht wird.
Dies bedeutet eine maximale Urherberrechtsabmahnung von 100,-€.
Details zu dieser Entscheidung können Sie auf der Seite des Heise-Verlages nachlesen.
Geändert am 16.05.2010 um 23:20
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