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WLAN Haftung eingeschränkt

Nachrichten aus der Computerwelt
Geschrieben von Ralf Zeyer (admin) am 13.05.2010
News >> Nachrichten aus der Computerwelt

Der Bundesgerichtshof hat ein neues und sicherlich wegweisendes Urteil zur WLAN-Haftung gefällt.
Demnach können Privatpersonen lediglich zur Unterlassung, nicht aber zum Schadensersatz verurteilt werden,
falls ein ungesicherter WLAN-Anschluß durch Dritte für Urheberrechtsverletzungen missbraucht wird.
Dies bedeutet eine maximale Urherberrechtsabmahnung von 100,-€.

Details zu dieser Entscheidung können Sie auf der Seite des Heise-Verlages nachlesen.

 

Geändert am 16.05.2010 um 23:20

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